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Wegfall der Nachtschicht bei Opel hat juristisches Nachspiel

Im Opel-Werk in Eisenach kochen die Emotionen hoch. Der Fahrzeughersteller hat den Beschäftigten die Nachtschicht und den damit verbundenen Gehaltszuschlag von 25 Prozent gestrichen. Ein schmerzhafter Einschnitt, gegen den sich die Mitarbeiter juristisch zur Wehr setzen. Am Montag gingen nun sieben Verfahren zu Ende, ohne dass es zu einer Einigung kam. Der Streit geht nun in die nächste Runde.

Die Mitarbeiter des Eisenacher Opel-Werks wehren sich gegen die Reduzierung des Schichtbetriebs Foto: © GM Company

 

Auch zwei weitere Treffen verliefen ergebnislos. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 13. November festgelegt, teilte Armin Kolle, der Direktor des Arbeitsgerichts in Eisenach, am Montag mit. Bislang liegen nach Angaben der Behörde 37 Klagen von Mitarbeitern des Fahrzeugherstellers vor.

Für die Mitarbeiter bedeutet die Reduzierung auf den Zweischichtbetrieb ein empfindlicher Einschnitt in ihre Löhne. Einbußen von bis zu 1.000 Euro monatlich beklagen die Angestellten. Sie argumentieren, dass die Nachtschicht nicht einfach auf Anweisung hätte abgeschafft werden dürfen, sondern dass dafür eine Änderungskündigung dafür nötig gewesen sei. Auch bei einer Vertretung in einer der beiden Tagschichten habe der Nachtzuschlag gegolten. Die Mitarbeiter begründeten ihre Klage mit dem Gewohnheitsrecht.

Der Fahrzeughersteller sieht dies allerdings ein wenig anders. Opel beantragte in allen Fällen eine Abweisung der Klage beantragt. Die Reduzierung der Schichtarbeit ist Teil einer umfassenden Neustrukturierung, um die Opel-Werke in Europa effizienter zu machen. Der Entschluss, die Nachtschicht wegfallen zu lassen, fiel bereits 2012. Der Fahrzeughersteller begründete diesen Schritt mit dem schwachen Absatz des Opel Corsa vor allem in Südeuropa. Der Kleinwagen wird im Werk in Eisenach produziert. Der Schritt betrifft knapp 1.600 Mitarbeiter des Fahrzeugherstellers.